Haltegriff Dusche Krankenkasse: Wird der Griff gezahlt?

Haltegriff Dusche Krankenkasse
© manassanant, Adobe Stock
Das Badezimmer ist ein Ort, an dem wir uns täglich aufhalten und wo es oft rutschig werden kann. Vor allem ältere Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen haben Schwierigkeiten, sich im Badezimmer sicher und frei zu bewegen. Hierbei können Haltegriffe eine große Hilfe sein, um Halt und Sicherheit zu gewährleisten. Doch wer bezahlt eigentlich für einen Haltegriff in der Dusche? In diesem Artikel klären wir genau diese Frage.
Inhaltsverzeichnis

Die Pflegekasse zahlt, wenn es notwendig ist

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Haltegriff in der Dusche aus medizinischer Sicht notwendig ist, kann dieser von der Krankenkasse und Pflegekasse übernommen werden. Gerade Haltegriffe in der Dusche sind wichtig, um die Selbstständigkeit im Bad zu erhalten. Außerdem können Griffe Stürze vermeiden, sowie auch das Aufstehen erleichtern.

Haltegriffe sind als Hilfsmittel anerkannt

Stützgriffe für das Badezimmer sind als sogenannte Hilfsmittel in den Hilfsmittelrichtlinien zu finden. Dafür müssen die Voraussetzungen nach dem §§ 23 & 33 SGB V als auch im § 40 SGB XI erfüllt werden. Hierfür regelt die Hilfsmittelrichtlinie RidoHiMi die Zuständigkeit, dass die Krankenkasse sowie die Pflegekasse gemeinsam die Kosten tragen.

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Eine Verordnung muss vorliegen!

Um einen Haltegriff in der Dusche bezahlt zu bekommen, muss zunächst eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese kann vom behandelnden Arzt ausgestellt werden und bescheinigt die Notwendigkeit des Hilfsmittels. Anschließend prüft der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Antrag auf Kostenübernahme und entscheidet darüber, ob ein Haltegriff in der Dusche tatsächlich notwendig ist.

Wenn dies vom MDK bestätigt wird, können die Kosten für den Haltegriff von der Krankenkasse übernommen werden. Es gilt jedoch zu beachten: Die Kostenübernahme beschränkt sich meist nur auf einfache Modelle ohne zusätzliche Funktionen oder Extras. Wenn du jedoch aus optischen Gründen ein hochwertigeres Modell bevorzugst, musst du die Kosten hierfür vollständig selber übernehmen. Es gibt in diesem Fall dann keine Teil- oder Zuzahlung. Einzige Ausnahme: Wenn du den Haltegriff über einen Vertragspartner deiner Krankenkasse beziehst, können die Kosten für ein Kassenmodell abgerechnet werden und du zahlst den Rest für dein Wunschmodell direkt dazu.

Unser Fazit

Eine mangelnde Stabilität beim Duschen kann gefährlich sein. Denn es braucht mehr Sicherheit, um gerade im Alter in der Dusche nicht auszurutschen. Denn hier besteht ein erhöhtes Sturzrisiko durch rutschige Oberflächen. Gerade wenn die Badewanne zum Duschen verwendet wird, benötigt es Hilfsmittel für den Einstieg in die Wanne.

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Wenn ein Haltegriff aus medizinischer Sicht notwendig ist, um die Selbstständigkeit im Bad zu erhalten, kann dieser von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings muss hierzu eine ärztliche Verordnung vorliegen.

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